Sehr große Unsicherheit besteht in der Frage, ob es von Gesetzeswegen notwendig ist, Stundenzettel – egal ob per Hand ausgefüllt oder ausgedruckt – unterschreiben zu lassen.
Die Sachlage ist eindeutig:
Es sind keinerlei Unterschriften nötig. Weder vom Arbeitgeber, noch vom Minijobber.
Hier der offizielle Beleg in einer Broschüre des Bundesministerium für Arbeit und Soziales:
![keine-unterschriftspflicht1](http://www.arbeitszeitkonto-minijob.de/wp-content/uploads/2016/01/Keine-Unterschriftspflicht1-300x145.jpg)