Datenschutz gem. DSGVO

Personenbezogene Daten bei der Firma Löschmann & Claßen GbR im Rahmen der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).

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Grund der Erhebung von personenbezogenen Daten und Datenverarbeitung bei Löschmann & Claßen GbR.

Die Firma Löschmann & Claßen GbR, Schloss-Schönau-Str. 6-8, 52072 Aachen, Kurz: L&C GbR, erhält, erhebt und gibt personenbezogene Daten evtl. weiter. Dies geschieht im Rahmen der gesetzlichen Erlaubnis, für die keine Einwilligung erforderlich ist. Da weniger als 10 Personen mit der personenbezogenen Datenverarbeitung befasst sind, benennt L&C GbR keinen Datenschutzbeauftragten.

Gemäß Art. 6 DSGVO ist eine Datenverarbeitung ohne Einwilligung zulässig, wenn die Verarbeitung

  • zur Erfüllung eines Vertrags erforderlich ist (z.B. Adresse des Kunden, um den Auftrag vor Ort beim Kunden ausführen zu können, den Kunden zu beliefern usw.).
  • zur Durchführung vorvertraglicher Maßnahmen erforderlich ist (z.B. E-Mail-Adresse, um dem Kunden nach seinem Wunsch einen Kostenvoranschlag senden zu können).
  • zur Wahrung berechtigter Interessen des Handwerksbetriebs oder eines Dritten erforderlich ist und die Interessen der betroffenen Person nicht überwiegen (z.B. die Auswertung der Kundendatei, um bestimmte Kunden zielgerichtet mit Werbung anzusprechen).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten von Arbeitnehmern konkretisiert § 26 BDSG.

Hiernach ist eine Verarbeitung zulässig, wenn es

  • zur Begründung, Durchführung oder Beendigung eines Beschäftigungsverhältnisses erforderlich ist (z.B. Speicherung von Lohnunterlagen und Krankheitstagen).
  • zur Ausübung der Interessensvertretung der Beschäftigten erforderlich ist (z.B. Weiterleitung von Arbeitnehmerdaten an den Betriebsrat).

Zur speziellen Verarbeitung von technischen Daten (IP-Adresse), die im Zusammenhang mit Kontakt- oder Anforderungsformularen dieser Webseite erhoben werden: Siehe Datenschutzerklärung zu dieser Webseite.

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L&C GbR verarbeitet keinerlei Gesundheitsdaten.

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Freiwillige Einwilligung

Sollte aus geschäftspolitischen Erwägungen (z.B. für personenbezogene Werbung) eine freiwillige Einwilligung notwendig sein, wird diese gemäß den formalen Notwendigkeiten, obwohl nicht zwingend notwendig, in Textform erhoben.  Die Besonderheiten bei freiwilligen Einwilligungen Minderjähriger werden berücksichtigt. Es wird deshalb in jedem Fall eine Einwilligungserklärung der Erziehungsberechtigten eingeholt. Es besteht immer und auf jeden Fall das Recht auf Widerruf der freiwilligen Einwilligung.

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Löschmann & Claßen GbR nimmt den Schutz der personenbezogenen Daten seiner Kunden und Arbeitnehmer sehr ernst.

Das Datenschutzrecht räumt Personen, deren Daten von Betrieben genutzt werden, zahlreiche Rechte ein. Mithilfe dieser Rechte soll erreicht werden, dass diese Betroffenen Einfluss auf den Umgang und die Verbreitung ihrer Daten haben.

Transparentgebot und Informationspflichten

  • L&C GbR stellt seinen Kunden und Arbeitnehmern sämtliche Informationen und alle Mitteilungen, auf die ein Anspruch besteht, auf präzise, transparente, verständliche Weise leicht zugänglich in einer klaren und einfachen Sprache zur Verfügung. Dazu dienen n. a. auch die vorliegenden Informationen.
  • Bei L&C GbR ist Ernst Löschmann, Gesellschafter und kaufmännischer Leiter, für die Einhaltung der Regelungen des DSVGO verantwortlich.
  • Personenbezogene Daten werden nur an die Stellen weitergegeben, die für die Ausführung des Auftrags notwendig sind. Detaillierte Angaben dazu finden sich im Technischen Verarbeitungsverzeichnis, welches der Aufsichtsbehörde (s.u.)  zugänglich ist.
  • Dauer der Verarbeitung oder Dauer der Datenspeicherung: In der Regel dauert die Datennutzung an, bis der Zweck der Datenverarbeitung erreicht ist und gesetzliche, z. B. steuerrechtliche Aufhebungsfristen abgelaufen sind.
  • Es besteht ein Recht auf Auskunft, Berichtigung, Löschung von personenbezogenen Daten
  • Es besteht ein Beschwerderecht bei der Aufsichtsbehörde:

Landesbeauftragte(r) für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Postfach 20 04 44

40102 Düsseldorf

Telefon: 02 11/384 24-0
Telefax: 02 11/384 24-10

E-Mail:
poststelle@ldi.nrw.de
Homepage:
https://www.ldi.nrw.de

  • Für die Durchführung eines Auftrages, den L&C GbR annimmt, sind Name und Anschrift des Auftraggebers zwingend notwendig. Für allfällige Rückfragen oder Benachrichtigungen werden Telefonnnummer und die E-Mailadresse des Kunden erhoben. Bei Zahlung per  Lastschriftverfahren auch die Bankverbindung/Sepa.  Diese Daten – Bankverbindung ausgenommen – werden L&C GbR durch Dritte übermittelt, z. B. Mediamärkte, oder auch an Dritte weitergegeben, z. B. Philips oder andere Dienstleister/Herstellerfirmen, wenn dies zur Ausführung des Auftrags – z. B. kann eine Reparatur nur beim Hersteller des Gerätes durchgeführt werden – notwendig ist. Teilweise erhebt L&C GbR die Daten selber, wenn z. B. ein Kunde eine Kaffeemaschine usw. zur Wartung in die Geschäftsräume bringt oder diese abgeholt werden soll.
  • Die Daten werden, wenn sie nicht komplett vorliegen, auch aus öffentlich zugänglichen Quellen, z. B. Telefonverzeichnis, erhoben/ergänzt.

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Recht auf Auskunft – Auskunftspflicht

Das Auskunftsrecht ist in Art. 15 der Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) geregelt und wird durch § 34 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) ergänzt. Betroffene das Recht, von L&C GbR  eine Bestätigung zu verlangen, ob über sie personenbezogene Daten gespeichert sind oder verarbeitet werden. Ist das der Fall, hat L&C GbR Auskunft über diese Daten, deren Herkunft sowie weitere Informationen zu erteilen.

Die Erteilung der Auskunft setzt zunächst ein Auskunftsersuchen voraus. Die Anfrage kann mündlich, schriftlich oder elektronisch (z.B. per E-Mail) gestellt werden. Zudem sollte das Auskunftsersuchen auf bestimmte Daten oder Informationen präzisiert sein. Das ist jedoch keine Pflicht. Es kann auch pauschal Auskunft über alle gespeicherten Daten verlangt werden.

Bei einem Auskunftsersuchen muss die Person, die die Auskunft anfordert, sich eindeutig ausweisen. Sonst würde die Datenschutzverordnung ad absurdum geführt. Der Identitätsnachweis, z. B. die vollständige Kopie des Personalausweises, wird nach der Identifizierung umgehend vernichtet bzw. gelöscht. Ohne schlüssigen Identitätsnachweis gibt L&C GbR keine Auskunft. Auch bei persönlichem Auskunftsersuchen ist der Nachweis der Identität unabdingbar.

Verlangt der Antragsteller eine pauschale Auskunft über seine Daten, sind stellt  L&C GbR sämtliche vom Gesetz vorgesehene Informationen zur Verfügung. Dies sind im Einzelnen:

  • Alle über den Betroffenen gespeicherten Daten (z.B. Name, Anschrift, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, IP-Adresse).
  • Die Kategorien der Daten, die verarbeitet werden (z.B. Vertragsdaten, Adress- und Kontaktdaten).
  • Die Bezeichnung der Datei (z.B. Kundendatei).
  • Angaben über die Herkunft der Daten (z.B. Daten wurden beim Betroffenen selbst erhoben, Daten wurden von einem Dritten übermittelt, waren Bestandteil einer E-Mail des Anfragenden).
  • Die Empfänger, an die die Daten weitergeleitet wurden.
  • Die geplante Dauer, für die die Daten gespeichert werden (i.d.R. sind Daten so lange zu speichern, bis sie nicht mehr zwingend benötigt werden).
  • Der Zweck der Speicherung, d.h. aus welchem Grund werden die Daten gespeichert? Das kann z. B. die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben (z. B. Gewährleistung) oder steuerlicher Fristen sein.

Zusätzlich zu den vorgenannten Angaben über die gespeicherten Daten, werden von L&C GbR . n. a. weitere Informationen zu den Rechten des Betroffenen zu erteilt:

  • Hinweis auf das Bestehen eines Rechts auf Berichtigung oder Löschung (Art. 16 DSGVO) oder auf eine Einschränkung der Verarbeitung (Art. 18 DSGVO).
  • Das Bestehen eines Beschwerderechts des Betroffenen bei der Datenschutzaufsichtsbehörde.

L&C GbR stellt dem Antragsteller eine Kopie der Daten zur Verfügung. Stellt die betroffene Person den Antrag elektronisch – Vollständige Personalausweiskopie in gängigem elektronischen Format unbedingt beifügen – , werden die Informationen in einem gängigen elektronischen Format (PDF) ausgehändigt.

Neben einer Verweigerung wegen überwiegender Geschäftsgeheimnisse kommt eine vollständige Verweigerung der Auskunft nur für L&C GbR nur in Betracht, wenn die Auskunft unmöglich (z. B. fehlender schlüssiger Identitätsnachweis der ersuchenden Person) oder mit einem unverhältnismäßigen Aufwand verbunden ist. Wird die Auskunft verweigert, wird L&C GbR dies begründen.

Die Auskunft ist für den Betroffenen kostenlos, wenn nicht mehr als eine Kopie verlangt wird.

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Die obigen Ausführungen und die Datenschutzerklärung ergeben sich aus der

Europäischen Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO)

dem Bundesdatenschutzgesetz

und Ausführungen dazu von der Handwerkskammer Aachen sowie dem Bundeskriminalamt.

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