Besteht die Möglichkeit „Spontan-Minijobber“ ohne schriftlichen Vertrag….

…. , z. B. in der Gastronomie,  korrekt – mit Urlaub und Feiertagen –  zu berechnen?

Die Variante VARIOPLUSist aktuell leider nicht verfügbar

Es gibt etliche Minijobs, da sind  nur Stundenlohn und Maximalarbeitszeit pro Monat bzw. das Maximalentgelt 5.400 € pro Jahr festgelegt. Innerhalb dieses Rahmens arbeitet der Minijobber. Urlaub bekommt er in aller Regel nicht bezahlt, Feiertage sind halt Feiertage. Ebenfalls ohne Bezahlung.Es sei denn , es wird gearbeitet, am Feiertag. Wenn er krank wird, der Minijobber, dann hat er halt Pech gehabt.

Das Szenario ist häufig, aber nicht korrekt. Der Arbeitgeber riskiert eine ganze Menge für die „Bequemlichkeit“.

Wir haben uns Gedanken gemacht,

wie hier Abhilfe geschaffen werden kann. Die Variante TARIF ist nicht geeignet für die oben beschriebenen Fälle. Hier muss wenigstens eine Stundenlohn UND eine festgelegte monatliche Arbeitszeit vorgegeben sein. Sonst funktioniert es nicht.

Die Variante VARIOPLUSist aktuell leider nicht verfügbar

wurde für diesen Fall entwickelt. Es reicht  tatsächlich das vereinbarte  Stundenentgelt,  um den Minijob korrekt zu dokumentieren.VARIOPLUS ist voll flexibel, genau und gerecht.

Urlaub wird gemäß bisher geleisteter Stunden jeden Monat korrekt abgerechnet. Automatisch!

Feiertage werden genau wie evtl. Krankheitstage bezogen auf die tatsächlich bisher geleistete Arbeitszeit abgegolten. Selbstverständlich zeigt das Programm an, wenn die noch mögliche Monatsarbeitszeit überschritten wird.

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