Über uns

Mit Inkrafttreten des Mindestlohnes 2015 stellte sich heraus, dass die sachgerechte Kalkulation und Aufzeichnung der Arbeitszeiten bei Minijobbern höchst anspruchsvoll ist. Viele Aspekte müssen beachtet werden, wenn eine Prüfung, sei es durch den Zoll, sei es durch die Sozialversicherung, nicht zum Desaster werden soll.  Deshalb haben wir – die Firma Löschmann & Claßen GbR – uns entschlossen, ein elektronisches Arbeitszeitkonto für jeden Minijobber zu einzurichten. Gerne  stellen wir anderen Arbeitgebern, Buchhaltern, Steuerberatern aber auch Minijobbern das Programm 2018 über diese Webseite zur Verfügung.