Arbeitgeber

Für die Einhaltung und ordungsgemäße Dokumentation

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der Vorgaben zu Mindestlohn und Minijob und die dadurch gedeckelte Arbeitszeit usw. ist immer der Arbeitgeber verantwortlich. Er muss die Dokumentation jederzeit den Prüfern vom Zoll vorlegen können.

Mit dem korrekt geführtem Arbeitszeitkonto Minijob 2019 kann einer Prüfsituation gelassen entgegengesehen werden.

Lassen Sie die  Einrichtung und Überprüfung der Arbeitszeitkonten ggf. von Ihrem Steuerberater bzw. Ihrer Lohnbuchhaltung vornehmen. Wenn diese nicht ohnehin von Dritten komplett erstellt wird (siehe unten)

Wichtige Hinweise
Sicherheit = Sicherheitskopien erstellen!

Es ist sinnvoll, wenn der Arbeitgeber die Arbeitszeitkonten für seine Minijobber selber führt bzw. in seinem Betrieb führen lässt. Das hat den zusätzlichen Vorteil, dass die Konten gleichzeitig als

Steuerungsinstrument

dienen können. Mit der jederzeit vorhandenen Übersicht über ´verbrauchte`, also bereits gearbeitete bzw. noch mögliche Arbeitsstunden, ist der Einsatz von Minijobbern gut zu organisieren. So wird sachgerechtes=rechtssicheres Aufzeichnen zum Kinderspiel.

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Wenn die Lohnbuchhaltung

an Dritte ausgelagert ist, sollten dem Arbeitgeber regelmäßig aktuelle Kopien der ausgefüllten Arbeitszeitkonten, die ursprünglich von dieser Webseite heruntergeladen wurden,  zur Verfügung gestellt werden.

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