Minijobber haben den gleichen Urlaubsanspruch wie alle anderen Arbeitnehmer. Da Minijobber aber häufig unregelmäßig arbeiten, ist die Urlaubsberechnung bzw. die Urlaubsvergütung nicht einfach. Deshalb gibt es auf Youtube ein Video, welches den Sachverhalt erklärt:
Das Video wurde erstellt, als der Mindestlohn noch 8,50 € betrug. Jetzt gelten andere Werte. Die Aussagen, die im Video getroffen werden, sind bis auf den alten Wert und die daraus folgenden Höchststundenzahlen, die ein Minijobber arbeiten darf, weiterhin korrekt.
2018 beträgt der Mindestlohn 8,84 €, die Monatshöchststundenzahl für Minijobber beläuft sich auf 50,9 Stunden, die Höchstjahresstundenzahl auf 610,8 Stunden.